Parkausweis für Menschen mit Behinderung – Ausstellung oder Erneuerung des Ausweises

Fahren und Parken der Fahrzeuge, die von Menschen mit Behinderung genutzt werden

Dienst aktiv

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es, um die Ausstellung oder die Erneuerung des Parkausweises für Menschen mit Behinderung anzusuchen.

Für wen

An Personen, mit eingeschränktem Gehvermögen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Für die Ausstellung des Parkausweises ist vom Betroffenen ein Antrag an den Bürgermeister der Gemeinde zu stellen, in welcher er den Wohnsitz hat und ein ärztliches Zeugnis beizulegen, das von der rechtmedizinischen Abteilung des Sanitätsbetriebs ausgestellt und in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass der Betroffene überhaupt kein oder nur über ein eingeschränktes Gehvermögen verfügt.

Für die Erneuerung des Parkausweises ist dem Antrag ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes beizulegen, in dem bestätigt wird, dass die Umstände, die zur Ausstellung des Parkausweises geführt haben, weiterhin bestehen.

1 Foto im Passformat

Was Sie erhalten

Sie erhalten einen Parkausweis, welcher dem von der europäischen Union vorgesehenen Modell entspricht, der eine 5-jährige oder, in Falle von Krankheit oder Unfall, eine andere zeitlich beschränkte Gültigkeitsdauer hat und erneuert werden kann. 

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Parkausweis für Menschen mit Behinderung ausgestellt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 

Kosten

In der Antragsphase fallen keine Kosten an. In der Phase der Ausstellung fallen die folgenden Kosten an:

  • Kostenlos, wenn die Gültigkeitsdauer 5 Jahre beträgt
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für den Parkausweis) für die Neuausstellung und Erneuerung, wenn die Gültigkeit weniger als 5 Jahre beträgt
  • 1 Stempelmarke zu 16,00 Euro (für den Parkausweis) für die Ausstellung eines Duplikates, wenn die Gültigkeit weniger als 5 Jahre beträgt

Die Einzahlung der Stempelmarken ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Ortspolizei

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499318info@stmp.it

Verantwortliche Organisationseinheit

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.03.2025, 14:35 Uhr