Werbesteuer

Die Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt.

Dienst aktiv

Kategorien

Für wen

Alle Bürger bzw. Firmen, welche Schilder, Betriebszeichen, Werbetafeln, Plakate, Reklamebänder, Leuchtschriften, Werbung auf Fahrzeugen usw. anbringen möchten.

Beschreibung

Die Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt.

So geht's

Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Südpla GmbH, Kravogl. Str. 2, 39012 Meran - www.sudpla.it - Tel. +39 0473 247 118 oder E-Mail: info@sudpla.it

Was ist notwendig

Vor Beginn der Werbung muss der Interessierte eine schriftliche Mitteilung an die Firma Südpla GmbH schicken, in der er die Beschaffenheit, die Dauer der Werbung und die Lage der benützten Werbemittel angibt.

Die Meldung der Werbung mit Jahresdauer gilt auch für die folgenden Jahre, sofern keine Abmeldung bzw. Änderungsmeldung erfolgt.

Was Sie erhalten

Genehmigung für die Installation von Werbeanlagen.

Fristen und Fälligkeiten

Die schriftliche Mitteilung muss vor Beginn der Werbung an die Firma Südpla GmbH verschickt werden.

Kosten

Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Südpla GmbH, Kravogl. Str. 2, 39012 Meran - www.sudpla.it - Tel. +39 0473 247 118 oder E-Mail: info@sudpla.it

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Zugang zum Dienst

Kontakte

Steueramt

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499301info@stmp.it

Verantwortliche Organisationseinheit

03 Finanzdienste

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499300info@stmp.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.03.2025, 13:38 Uhr