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Die Vermögensgebühr für Werbemaßnahmen ist für jegliche Werbung geschuldet, die an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten erfolgt.
Dienst aktiv
Alle Bürger bzw. Firmen, welche Schilder, Betriebszeichen, Werbetafeln, Plakate, Reklamebänder, Leuchtschriften, Werbung auf Fahrzeugen usw. anbringen möchten.
Für nähere Informationen zu Tarifen, Berechnung und Einzahlung der Steuer sowie eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Südpla GmbH, Kravogl. Str. 2, 39012 Meran - www.sudpla.it - Tel. +39 0473 247 118 oder E-Mail: info@sudpla.it
Vor Beginn der Werbung muss der Interessierte eine schriftliche Mitteilung an die Firma Südpla GmbH schicken, in der er die Beschaffenheit, die Dauer der Werbung und die Lage der benützten Werbemittel angibt.
Die Meldung der Werbung mit Jahresdauer gilt auch für die folgenden Jahre, sofern keine Abmeldung bzw. Änderungsmeldung erfolgt.
Genehmigung für die Installation von Werbeanlagen.
Die schriftliche Mitteilung muss vor Beginn der Werbung an die Firma Südpla GmbH verschickt werden.
Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten
Zuletzt aktualisiert: 05.03.2025, 13:38 Uhr