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Das Dokument enthält einen Beschluss des Gemeindeausschusses von St. Martin in Passeier, mit welchem die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) im Rahmen des Projekts "Digitalisierung der Dienste” vorgenommen wird.
24.05.2024
Die Gemeinde St. Martin in Passeier hat mit eigenem Beschluss des Gemeindeausschusses den einzigen Projektverantwortlichen für das Projekt "Digitalisierung der Dienste” ernannt.
Die Ernennung ist von Art. 48 des G.D. Nr. 77/2021 vorgeschrieben.
Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 14:27 Uhr