Verordnung über die Führung und Nutzung des Dorfhauses und Vereinssaales

Die Verordnung regelt die Nutzung des Vereinssaals und Dorfhauses in St. Martin in Passeier durch Vereine, Institutionen und Privatpersonen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

02.09.2020

Beschreibung

Die Gemeinde St. Martin in Passeier stellt den Vereinssaal und das Dorfhaus lokalen Vereinen, Institutionen und unter bestimmten Bedingungen auch Privatpersonen für Veranstaltungen zur Verfügung, wobei Veranstaltungen mit Bildungs-, Kultur- oder Sozialcharakter bevorzugt werden.

Die Nutzung ist an klare Regeln gebunden, darunter schriftliche Anträge, Sicherheitsauflagen, Altersbeschränkungen, Lärmschutz, Reinigungspflichten sowie Haftung für Schäden.

Datei

Kontakt

Sekretariat und allgemeine Dienste

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499300info@stmp.it

Lizenzamt

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499314info@stmp.it

Amt für Kultur und Soziales

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499324info@stmp.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

02.09.2020

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 12:44 Uhr

Alles aus anderen Bereichen

Ergebnisse: 0