Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Diese Verordnung regelt die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und Werbung.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2020

Beschreibung

Die Gemeinde St. Martin in Passeier hat neue Regeln für Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und für Werbung beschlossen. Diese Regeln ersetzen ältere Abgaben wie TOSAP und COSAP und gelten zum Beispiel für Märkte, Werbetafeln oder Veranstaltungen.

Die Verordnung erklärt, wie man eine Genehmigung bekommt, wie die Gebühren berechnet werden und wann man weniger oder gar nichts zahlen muss.

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Kontakt

Steueramt

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499301info@stmp.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.12.2020

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Zuletzt aktualisiert: 16.02.2026, 12:14 Uhr

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