Die Verordnung legt fest, welche Abfallarten im gemeindeeigenen Recyclinghof angenommen, gelagert und abtransportiert werden dürfen, und definiert klare Zuständigkeiten für Haushalte und Betriebe innerhalb des Einzugsgebiets. Sie beschreibt detailliert die Anforderungen an die Anlieferung, Sortierung, Reinigung und Dokumentation der Abfälle sowie die Aufgaben und Befugnisse des Dienstpersonals. Zudem enthält sie Regelungen zu Öffnungszeiten, Verboten und Sanktionen.