Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Diese Verordnung regelt die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und die einvernehmliche Feststellung.

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Veröffentlichungsdatum

30.12.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, wie die Rechte der Steuerpflichtigen gemäß Gesetz Nr. 212 vom 27. Juli 2000 geschützt werden.

Sie beschreibt das Verfahren der einvernehmlichen Feststellung, bei dem Steuerpflichtige und das Steueramt gemeinsam die Steuerhöhe festlegen.

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und enthält detaillierte Regeln zur Durchführung und den rechtlichen Folgen der einvernehmlichen Feststellung.

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Steueramt

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 15:05 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen