Vereinbarung mit der Volksanwältin

Vereinbarung zwischen der Gemeinde St. Martin in Passeier und der Landesvolksanwältin zur Übernahme der Bürgeranwaltsfunktionen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

27.09.2006

Beschreibung

Die Gemeinde St. Martin in Passeier hat mit der Landesvolksanwältin der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol eine Vereinbarung getroffen, wonach diese die Aufgaben der Volksanwaltschaft in der Gemeinde übernimmt.

Grundlage dafür sind gesetzliche Bestimmungen, die es Gemeinden ermöglichen, zum Schutz der Bürger in Verwaltungsangelegenheiten auf die Dienste der Landesvolksanwaltschaft zurückzugreifen.

Datei

Kontakt

Sekretariat und allgemeine Dienste

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499300info@stmp.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

27.09.2006

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 30.10.2025, 12:17 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Pfarrbriefe der Pfarrei Zum Heiligen Martin