Verordnung betreffend die Finanzierung des Bildungsausschusses

Diese Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung der Finanzierung an den auf dem Gemeindegebiet tätigen Bildungsausschuss.

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Veröffentlichungsdatum

21.02.2019

Beschreibung

Das Dokument ist eine Verordnung der Gemeinde St. Martin in Passeier.

Es regelt die Finanzierung des Bildungsausschusses, der für die Weiterbildung der Bürger zuständig ist. Die Verordnung beschreibt, wie die Gemeinde und das Land die Mittel bereitstellen und wie der Bildungsausschuss diese beantragen und verwenden muss.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.02.2019

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Zuletzt aktualisiert: 05.12.2025, 12:08 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

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