Verordnung über die Haltung von Hunden und gefährlichen Tieren

Die Verordnung regelt die Haltung von Hunden und gefährlichen Tieren in der Gemeinde St. Martin in Passeier.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

07.04.2010

Beschreibung

Die Verordnung soll das Zusammenleben von Menschen und Haustieren schützen und Hygiene sowie Sicherheit auf öffentlichen Flächen gewährleisten.

Hunde müssen an der Leine geführt werden und dürfen bestimmte Bereiche wie Sportanlagen und Kinderspielplätze nicht betreten.

Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Geldstrafen, und die Tierhalter sind für Schäden verantwortlich.

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Kontakt

Sekretariat und allgemeine Dienste

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499300info@stmp.it

Ortspolizei

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499318info@stmp.it

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.04.2010

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Zuletzt aktualisiert: 30.10.2025, 11:57 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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