Das Wahlamt ist zuständig für die Führung der Wählerlisten, der Verzeichnisse der Wahlsitzpräsidenten und der Stimmzähler, sowie der Laienrichtverzeichnisse, Ausstellung und Erneuerung von Wahlausweisen, alle Obliegenheiten im Rahmen von Wahlhandlungen (Referendum, Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen, Landtagswahlen, Wahlen auf nationaler und europäischer Ebene).
DATENSCHUTZ
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