Verordnung über die Benutzung von Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen der Schulen für außerschulische Tätigkeiten und der Turnhalle des Altersheimes

Die Verordnung regelt die Nutzung von Schulgebäuden und der Turnhalle des Altersheims in St. Martin in Passeier für außerschulische Aktivitäten.

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Veröffentlichungsdatum

21.10.2015

Beschreibung

Die Gemeinde St. Martin in Passeier hat Regeln aufgestellt, wie Schulgebäude und die Turnhalle des Altersheims außerhalb des Unterrichts genutzt werden dürfen. Wer diese Räume nutzen möchte, muss rechtzeitig einen Antrag stellen, bestimmte Bedingungen einhalten und eventuell eine Gebühr oder Kaution zahlen. Es gibt klare Regeln, wer Vorrang hat, wie die Räume genutzt werden dürfen und wann eine Nutzung erlaubt oder verboten ist.

Datei

Kontakt

Amt für Kultur und Soziales

DORFSTRASSE 6, 39010 ST.MARTIN IN PASSEIER+39 0473 499324info@stmp.it

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

21.10.2015

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 09:22 Uhr