Die Bibliothek verfolgt als Glied im Bibliothekssystem des Landes das Ziel, der Bevölkerung ihres Einzugsgebietes Bücher, sonstige Informationsträger, audiovisuelle Medien und andere Gegenstände zum Zweck der Aus- und Weiterbildung, der freien Meinungsbildung, der Lese- und Kreativitätsförderung bereitzustellen und zu vermitteln und dadurch kulturelle Anregungen zu bieten. Bibliotheken stehen als soziale Orte mitten in der Gesellschaft und sind Treffpunkte.
Die Bibliothek hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Bücher, und zwar Kinder- und Jugendbücher, Werke der Belletristik und der Sachliteratur sowie Nachschlagewerke, Zeitschriften, Informationsbroschüren und audiovisuelle Medien zum Ausleihen und/oder Konsultieren bereitzustellen. Im Sinne einer Bibliothek der Dinge kann sie auch den Verleih von Gegenständen anbieten;
- Maßnahmen im Sinne der Bibliotheks- und Medienpädagogik, sowie zur Literaturvermittlung und zur Leseförderung zu treffen, insbesondere durch einen qualifizierten Auskunfts- und Beratungs- und Veranstaltungsdienst;
- durch geeignete Maßnahmen die einschlägige Betreuung benachteiligter Bürger zu sichern, insbesondere alter, kranker Menschen und Menschen mit Beeinträchtigung;
- die Zusammenarbeit und die Koordinierung der Tätigkeit mit anderen Bibliotheken im Einzugsgebiet zu fördern, und zwar insbesondere mit den Schulbibliotheken.
DATENSCHUTZ
Information gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679