Das Personalamt ist zuständig für die Verwaltung des Gemeindepersonals und der freiberuflichen Mitarbeiter, einschließlich der Verfahren und Wettbewerbe für die Aufnahme von neuem Personal sowie Lohnbuchhaltung.
DATENSCHUTZ
Information gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679