Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer GIS, Aufenthaltsabgabe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Recyclinghof.
DATENSCHUTZ
Information gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679