Es ist Aufgabe der Gemeindekommissionen für den Lawinenschutz, die Schneeverhältnisse zu prüfen, damit sie die zuständigen Bürgermeister rechtzeitig warnen können, wenn für Ortschaften oder für Wohnsiedlungen, für öffentliche Bauten oder für Infrastrukturen von öffentlichem Belang Lawinengefahr besteht.