Die Satzung der Gemeinde St. Martin in Passeier sieht Formen der Beteiligung der Senioren vor. Zu diesem Zweck kann der Gemeinderat für die Dauer der Amtsperiode einen Seniorenbeirat einsetzen.
Der Seniorenbeirat hat beratende Funktion und unterbreitet der Gemeindeverwaltung Vorschläge und Anregungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Senioren in der Gemeinde zu verbessern.